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Bundesrat lockert Vorschriften für den Erhalt des Güllebonus

Leichter Seuchen bekämpfen

Der Bundesrat hat den Weg für eine effektivere Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) freigemacht. Die Länderkammer stimmte vergangene Woche für ein Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Veröffentlicht am
Durch die Änderung beim EEG sollen unbillige Härten für Biogaserzeuger bei einem Ausbruch der Seuche vermieden werden. Wegen der im Seuchenfall möglichen Verkehrsbeschränkungen können Gülletransporte eingeschränkt werden. In der Folge könnten Betreiber den vorgeschriebenen Mindestanteil an Gülle womöglich nicht mehr einsetzen, was ohne die nun beschlossene Regelung zum vollständigen Verlust des Güllebonus geführt hätte. Die Gesetzesänderung bedeutet, dass Betreiber nur zeitweise keinen Güllebonus erhalten, nämlich für die Zeit einer tierseuchenrechtlichen Anordnung zuzüglich 30 Tage, und zwar für die Kalendertage, in denen der Mindestanteil an Gülle nicht eingehalten werden konnte. Der Deutsche Bauernverband und der Fachverband Biogas...
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