Befreiung von der Mautpflicht
Mautgesetz kommt
- Veröffentlicht am
Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h bleiben von der Maut auf Bundesstraßen verschont. Diese Regelung wurde mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) beschlossen, dem der Bundestag vergangene Woche zugestimmt hat. Am Tag zuvor hatten der Deutsche Bauernverband, der Bundesverband Maschinenringe und der Bundesverband Lohnunternehmen mit Blick auf den betreffenden Beschluss des Verkehrsausschusses die Vereinfachungen der Straßennutzung von land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Fahrzeugen einhellig begrüßt. Ab dem 1. Januar 2019 sind demnach sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Beförderungen von lof-Erzeugnissen und...
BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
BWagrar Schwäbischer Bauer 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.