Befreiung von der Mautpflicht
Mautgesetz kommt
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Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h bleiben von der Maut auf Bundesstraßen verschont. Diese Regelung wurde mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) beschlossen, dem der Bundestag vergangene Woche zugestimmt hat. Am Tag zuvor hatten der Deutsche Bauernverband, der Bundesverband Maschinenringe und der Bundesverband Lohnunternehmen mit Blick auf den betreffenden Beschluss des Verkehrsausschusses die Vereinfachungen der Straßennutzung von land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Fahrzeugen einhellig begrüßt. Ab dem 1. Januar 2019 sind demnach sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Beförderungen von lof-Erzeugnissen und...
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