Ferkelkastration
Schutz gefährdet
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Nicht ausreichend gewährleistet ist nach Auffassung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau derzeit der Anwenderschutz bei der Inhalationsnarkose. Man begrüße daher die geplante zweijährige Verlängerung der Übergangsfrist. Die Zeit müsse genutzt werden für eine Entwicklung von Verfahren ohne Gefährdung der Anwender. Messungen beim Einsatz des Narkosemittels Isofluran in landwirtschaftlichen Betrieben ergaben, „dass das Verfahren der Inhalationsnarkose bei Ferkeln den Anforderungen an einen sicheren Anwenderschutz nicht genügt". Nachbesserungen seien an Masken, Schlauchverbindungen und an Dosiereinrichtungen der Narkosegeräte erforderlich.
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