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Umsatzsteuerpauschalierung

Wer zahlt unterm Strich die Zeche?

Die Pauschalierungsregelung ist wieder einmal Streitthema zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland. Schlimmstenfalls droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Veröffentlicht am
Mit Schreiben vom 24. Januar 2019 hat die EU-Kommission Deutschland aufgefordert, Maßnahmen gegen die uneingeschränkte Inanspruchnahme der Pauschalregelung nach § 24 UStG zu ergreifen. Die Bundesrepublik hat dafür zwei Monate Zeit, um diese Maßnahmen umzusetzen. Kommt sie dieser Aufforderung nicht nach, so will die EU-Kommission Deutschland hinsichtlich der Anwendung der Pauschalregelung nach § 24 UStG vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen und ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnen. Die Liste ist lang Was nach ein paar Zeilen aus Brüssel aussieht, ist in Wirklichkeit der Schlusspunkt hinter einer jahrelangen Diskussion zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland. Seit Jahren beanstandet die Kommission, dass...
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