Nährstoffvergleich
Zeit bis 31. März 2019
- Veröffentlicht am
Viele Betriebsinhaber müssen jährlich einen betrieblichen Nährstoffvergleich als Flächenbilanz oder aggregierte Schlagbilanz für Stickstoff und Phosphat bis 31. März anfertigen. Die Berechnung ist auf dem Online-Portal www.duengung-bw.de freigeschaltet, wo man sich mit der Kombination aus Registriernummer und PIN anmelden kann. Zum Nährstoffvergleich gelangt man unter „Dienste > Nährstoffvergleich und Stoffstrombilanz > Neue Bilanz". →Wer ist verpflichtet, für seinen Betrieb einen Nährstoffvergleich anfertigen? Die Antwort und eine kurze Anleitung finden Sie auf www.bwagrar.de , Webcode 6088339, oder auf www.LTZ-bw.de > Arbeitsfelder > Düngung. →Auf www.duengung-bw.de können Sie einen Nährstoffvergleich...
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