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Nährstoffvergleich

Zeit bis 31. März 2019

Veröffentlicht am
Viele Betriebsinhaber müssen jährlich einen betrieblichen Nährstoffvergleich als Flächenbilanz oder aggregierte Schlagbilanz für Stickstoff und Phosphat bis 31. März anfertigen. Die Berechnung ist auf dem Online-Portal www.duengung-bw.de freigeschaltet, wo man sich mit der Kombination aus Registriernummer und PIN anmelden kann. Zum Nährstoffvergleich gelangt man unter „Dienste > Nährstoffvergleich und Stoffstrombilanz > Neue Bilanz". →Wer ist verpflichtet, für seinen Betrieb einen Nährstoffvergleich anfertigen? Die Antwort und eine kurze Anleitung finden Sie auf www.bwagrar.de , Webcode 6088339, oder auf www.LTZ-bw.de > Arbeitsfelder > Düngung. →Auf www.duengung-bw.de können Sie einen Nährstoffvergleich...
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