Saatgut
Nachbau melden
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Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH bittet Landwirte in Kürze um ihre Nachbauauskunft für das Anbaujahr Herbst 2018/Frühjahr 2019. Angaben zur Erklärung des Nachbaus müssen bis zum 30. Juni 2019 eingereicht werden. Alternativ kann die Nachbaugebühr auch eigenständig ermittelt und beglichen werden. In diesem Fall gilt ebenfalls die Frist 30. Juni 2019. →Unter www.stv-bonn.de kann die Nachbauerklärung ab sofort online eingereicht werden. →Für Fragen und weitere Informationen zur Nachbauerklärung steht das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228/96943160 gerne zur Verfügung.
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