Zulassungen
Widerruf im April
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Die EU-Genehmigung des Wirkstoffs Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis endet am 30. April 2019 durch Zeitablauf. Ein Antrag auf Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung wurde nicht gestellt. Deshalb hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Zulassung von Novodor FC zu diesem Termin widerrufen. Da der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgt, gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30.Oktober 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Oktober 2020. Nach Ende der Aufbrauchfrist müssen eventuell bestehende Reste des Pflanzenschutzmittels auf dem Betrieb fachgerecht entsorgt werden.
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