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Befreiung von der Anzeige- und Erklärungspflicht

Erleichterungen beim Agrardiesel

Veröffentlicht am
Beim Agrardiesel hat sich aktuell, nicht zuletzt auf massiven Druck des Bauernverbandes, eine positive Änderung ergeben: Der Bundestag hat einer Befreiung von der Anzeige- und Erklärungspflicht bis zu einer Höhe der Steuerbegünstigungen von 200.000 Euro je Kalenderjahr zugestimmt. Das entsprechende Gesetz soll ab 1. Juli 2019 in Kraft treten. Die Generalzolldirektion hat nun bekannt gegeben, dass bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes folgende Sonderregelung gilt. Erstens: Ab sofort sind Anträge auf Befreiung von der Anzeige- oder Erklärungspflicht nach Paragraf 6 Energiesteuer- und Stromsteuertransparenzverordnung (EnSTransV), Formular 1463, nicht mehr erforderlich. Zweitens: Begünstigte, deren Begünstigungsvolumen weniger als 200.000...
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