Zulassungsverfahren
Studien öffentlich
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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) muss künftig alle Studien veröffentlichen, die als Grundlage für die Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, Futtermittelzusatzstoffen und gentechnisch veränderten Organismen (GVO) dienen. Die Mehrheit der Abgeordneten des Europaparlaments nahm am Mittwoch vor Ostern in Straßburg den Kompromiss aus den Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission an. Mit der Neuregelung soll für mehr Offenheit bei den Zulassungsverfahren und für mehr Lebensmittelsicherheit gesorgt werden. Die Pflicht zur Veröffentlichung gilt unter dem Vorbehalt, dass gravierende geschäftliche Interessen der betroffenen Unternehmen nicht verletzt werden. Der Rat muss dem Trilog-Kompromiss noch zustimmen.
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