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Befristet zugelassen

Mospilan gegen Läuse in Rüben

Veröffentlicht am
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Mospilan SG (Wirkstoff: Acetamiprid) die Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Futter- und Zuckerrübe für die Zeit vom 18. April bis zum 15. August 2019 für 120 Tage erteilt. Das Mittel darf nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf ab 2-Blattstadium bis Bestandesschluss (BBCH 12 bis 39) mit 0,25 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Es ist maximal eine Behandlung zulässig. Wartezeit: F. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. In Abhängigkeit von den Abdriftminderungsklassen sind folgenden Abstände einzuhalten: 50 Prozent – 15 m, 75...
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