Erstattung nur noch bei ausreichendem Herdenschutz
Wolfsrisse
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Umweltminister Franz Untersteller hat darauf hingewiesen, dass sich die Maßgaben für den Ersatz für vom Wolf verursachte Nutztierrisse in der Förderkulisse Wolfsprävention im Nordschwarzwald ab dem 1. Juni 2019 ändern: „Aktuell erstattet der Ausgleichsfonds Wolf Risse von Schafen, Ziegen und Gehegewild noch im ganzen Land ohne besondere Anforderungen an den Herdenschutz. Ab Juni wird innerhalb der Förderkulisse im Nordschwarzwald eine Erstattung nur noch erfolgen können, wenn die Tiere zum Zeitpunkt des Übergriffs fachgerecht geschützt waren", erklärte der Minister. Die Übergangsfrist von einem Jahr hatte das Ministerium den Nutztierhaltern bei der Ausweisung der Förderkulisse Wolfsprävention Ende Mai 2018 eingeräumt. „Inzwischen haben...
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