Experten beantworten Ihre Fragen
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Haben Sie Fragen zu Tierhaltung, Pflanzenbau, Garten oder Betriebsführung? Schicken Sie uns diese per E-Mail redaktion.f-a@bwagrar.de oder Fax 0711/2140-340. Damit erklären Sie sich mit einer Veröffentlichung in der gedruckten Ausgabe und im Internet einverstanden. Im Forum auf www.bwagrar.de können Sie selbst unter dem Menüpunkt „Land & Leben" Fragen und Antworten einstellen. Keine Haftung für veröffentlichte Antworten. Pflichten des Pächters Im Lauf der Jahre errichteten die Pächter meines landwirtschaftlichen Streuobstgrundstücks dort verschiedene Hüttenund auch einen Weinberg und eine Thujahecke. Nach dem Tod der Pächter möchte ich das Grundstück wieder selbst im Urzustand nutzen. Kann ich die Erben der Pächter zum Rückbau der Bauten...
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