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Bundestag gibt grünes Licht für Narkose durch Landwirt

Der Sachkundenachweis machts möglich

Die Bundesregierung ist mit ihrem Vorhaben, bei der Ferkelkastration die Isoflurannarkose durch Landwirte oder andere sachkundige Personen möglich zu machen, einen Schritt vorangekommen. Vergangene Woche stimmte der Bundestag für die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung, die im Kern eine Aufhebung des Tierarztvorbehalts bei der Vollnarkose während der Kastration beinhaltet.
Veröffentlicht am
Aus wirtschaftlichen und logistischen Gründen sei die Narkose mit Isofluran für die Mehrheit der Betriebe nur möglich, wenn sie vom Landwirt selbst durchgeführt werde, denn es stünden für eine flächendeckende Anwendung nicht genügend Tierärzte zur Verfügung, heißt es in der Begründung. Auf Empfehlung des Ernährungsausschusses beschloss der Bundestag eine Änderung gegenüber dem Regierungsentwurf. Diese betrifft ältere Narkosegeräte, die schon in Betrieb sind und die nach dem Willen von SPD und CDU/CSU auch weiter genutzt werden dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass „die sachkundige Person die Anzahl und Anwendungen des Narkosegerätes sowie das Datum der jeweiligen Anwendungen schriftlich oder elektronisch aufzeichnet", was bei neuen...
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