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Betriebe fordern baldige Planungssicherheit ZUM THEMA

Besamungszentrum: Es geht vorwärts

Das Magdeburger „Kastenstand-Urteil", das durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, hat Wellen geschlagen, da dadurch tiefgreifende Veränderungen im Besamungszentrum zu erwarten sind. Mit diesem Urteil sind die Kastenstände nicht grundsätzlich verboten worden. Es ist aber jedem Fachmann klar, dass die Vorgabe, dass jedes Schwein ungehindert in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken können muss, nicht ohne Verletzungen der Tiere umgesetzt werden kann.
Veröffentlicht am
Künftig werden Selbstfang-Besamungsstände in die Zuchtställe eingebaut werden.
Künftig werden Selbstfang-Besamungsstände in die Zuchtställe eingebaut werden.Hoy
Fast 30 Jahre hat sich niemand daran gestört, dass Sauen in Kastenständen mit einer Breite von etwa 70 Zentimeter (cm) aufgestallt werden und genau so lange hat das funktioniert. Erst mit dem Vorpreschen einiger Amtstierärzte, die Standplatzbreiten von 85 bis 95 cm gefordert haben, wurden massive, tierschutzrelevante Verletzungen bei den Sauen hervorgerufen. Die einzelnen Bundesländer haben sehr unterschiedlich auf das Kastenstand-Urteil reagiert. In einigen Landkreisen mussten die Betriebe sofort die Kastenstände abmontieren, was mit einem Eingriff in das Eigentum der Betriebe gleichzusetzen ist, da die Haltungsbedingungen veterinär- und umweltrechtlich genehmigt waren. In anderen Regionen wurde die Entwicklung zunächst abgewartet....
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