Ferkelbetäubungssachkundeverordnung
Vollnarkose ohne Tierarzt
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Bei der Ferkelkastration soll die Vollnarkose mit Isofluran künftig ohne Tierarzt vom Tierhalter oder einer sachkundigen Person selbst durchgeführt werden können. Das Bundeskabinett stimmte vergangene Woche der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung zu, die nach Maßgabe des Bundestages gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf noch abgeändert wurde. Dies betrifft ältere Narkosegeräte, die schon in Betrieb sind und laut einer Übergangsvorschrift weiter genutzt werden dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass „die sachkundige Person die Anzahl und Anwendungen des Narkosegerätes sowie das Datum der jeweiligen Anwendungen schriftlich oder elektronisch aufzeichnet", was bei neuen Geräten automatisch erfolgt. Kern der verabschiedeten Verordnung...
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