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Waldbesitzer mit Wahlmöglichkeiten ZUM THEMA

Neuer Rahmen für die Privatwald-Betreuung

Zum 1. Januar 2020 wird sich durch die Forstreform einiges im Bereich der Betreuung und Förderung des Privatwaldes in Baden-Württemberg ändern. Über alle Neuerungen und künftigen Verfahrensabläufe informiert das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
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Für die Privatwaldbesitzenden wird ein Stundensatz festgelegt, der zuzüglich der aktuell 19 Prozent Umsatzsteuer aus den jeweils gültigen Gestehungskosten für die geleistete Stunde der betreuenden Revierleitung zu bezahlen ist.
Für die Privatwaldbesitzenden wird ein Stundensatz festgelegt, der zuzüglich der aktuell 19 Prozent Umsatzsteuer aus den jeweils gültigen Gestehungskosten für die geleistete Stunde der betreuenden Revierleitung zu bezahlen ist.Neub
Am 15. Mai 2019 hat der Landtag das Forstreformgesetz beschlossen. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und ist zentraler Bestandteil der Forstneuorganisation. Zum Jahreswechsel gliedert das Land den Staatswald und seine Bewirtschaftung aus der Forstverwaltung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts aus. Die Neuorganisation sowie die Vorgaben aus dem novellierten Bundeswaldgesetz und dem EU-Beihilferecht machen Änderungen im Bereich der Privatwaldbetreuung und deren Förderung nötig. Zentral ist, dass zukünftig eine indirekte Förderung durch vergünstigte forstliche Betreuungsleistungen nicht mehr möglich ist. Die Betreuungsleistungen müssen vielmehr auf Basis der Gestehungskosten abgerechnet werden. Diese können dann wiederum...
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