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Antragsfrist

Wolfsschutz

Veröffentlicht am
Wanderschäfer können zum Schutz ihrer Herden vor dem Wolf wieder Fördermittel bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Das Bundesprogramm Wolf zur Förderung von Schutzmaßnahmen wurde bis zum 10. Oktober 2019 verlängert. Mit der Förderrichtlinie aus dem Bundesprogramm Wolf sollen die Schäferinnen und Schäfern mit wenigen direktzahlungsberechtigten Flächen, die laufenden Kosten abdecken, die durch den Mehraufwand für den Herdenschutz vor dem Wolf entstehen. Vorgesehen ist ein pauschaler Betrag in Höhe von 36 Euro pro Wanderschaf. →Mehr unter www.bwagrar.de , Webcode 6241874.
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