Der Flexdeckel ist zu, Prämie kann noch beantragt werden
Wer flexibilisieren will, muss jetzt reagieren
Am 31. August 2019 hat die Bundesnetzagentur veröffentlicht, dass im Juli 2019 der Flexdeckel mit 1000 MW überschritten wurde. Wie lange können Biogasanlagen jetzt noch flexibilisieren?
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Das Erreichen des Flexdeckels bedeutet nun nicht, dass ab sofort Biogasanlagen nicht mehr flexibilisieren dürfen, allerdings gibt es nur noch eine enge Übergangsfrist, innerhalb der dies möglich ist: Frist zur Flexibilisierung endet am 30. November 2020 Nach dem Gesetzeswortlaut „entfällt" der Anspruch auf die Flexprämie „für zusätzlich installierte Leistung ab dem ersten Tag des 16. Kalendermonats", der auf die Meldung der Bundesnetzagentur folgt. Vereinfacht: Diese Frist endet am 30.11.2020. Was bis dahin alles erfolgt sein muss, um sicher einen Anspruch auf die Flexprämie inne zu haben, ist juristisch leider unklar. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es ausreichend, wenn bis dahin die Flexprämie beim Netzbetreiber und der...
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