Druckjagd erleichtern
Schnitt erlaubt
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Um die Wildschweinbejagung als Vorbeugemaßnahme gegen die Afrikanische Schweinepest zu erleichtern, dürfen auch in diesem Jahr Zwischenfrüchte vorzeitig geschnitten werden. Die Pflanzen dürfen allerdings nur dann gekürzt werden, wenn dies mit dem Jagdausübungsberechtigten abgesprochen wurde. Diese Ausnahmeregelung gilt bis zum 15. Mai 2020. Winterbegrünungen als Maßnahme F1 im Rahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) dürften bereits seit dem 20. November hoch gemulcht oder der Aufwuchs mittels Schröpfschnitt gekürzt werden. Allerdings ist eine Nutzung des Aufwuchses hierbei untersagt, erinnerte Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Zwischenfrüchte, die als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) im Gemeinsamen...
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