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Direktzahlungsmittel

Umschichtung

Veröffentlicht am
Im kommenden Jahr werden 6,0 Prozent der Direktzahlungsmittel für Förderprogramme in die Zweiten Säule umgeschichtet. Der Bundesrat hat nun dem vom Bundestag beschlossenen Zweiten Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes erwartungsgemäß zugestimmt. Ohne einen Beschluss hätte es 2020 keinerlei Umschichtung gegeben. Damit hätten Engpässe bei der Finanzierung von Agrarumweltprogrammen gedroht. Bislang wurden 4,5 Prozent von der Ersten in die Zweite Säule umgeschichtet. Die Steigerung hat zur Folge, dass zusätzlich 4,50 Euro pro Hektar abgezogen werden. Insgesamt werden durch die Anhebung des Kürzungssatzes zusätzlich rund 75 Mio. Euro für Fördermaßnahmen in der Zweiten Säule mobilisiert.
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