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geräteschuppen abbrechenNach fast 20 jährigem Besitz einer größeren Obstbaumwiese soll ich nun den Geräteschuppen abbrechen. Insgesamt steht der Schuppen schon etwa 50 Jahre und war sehr reparaturbedürftig. Mit viel Aufwand wurde er instandgesetzt und eine Überdachung (4x4 m) für eine Maschine hinzugefügt. War eine Baugenehmigung erforderlich und kann nicht auf Bestandsschutz berufen werden? G. S. in H.
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