Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln
Das Ende wurde aufgeschoben
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Das Umweltbundesamt hat sein Einvernehmen für die Zulassung einiger Pflanzenschutzmittel an die Erteilung von Anwendungsbestimmungen zur Biodiversität geknüpft. Diese Bestimmungen sollten ab 1. Januar 2020 wirksam sein. Da das BVL diese als rechtswidrig eingestuft hat, sind die Zulassungen ohne die Bestimmungen befristet bis 31. Dezember 2019 erteilt worden. Gegen die Befristung haben die betroffenen Antragsteller Widerspruch oder Klage eingereicht. Für eines der Pflanzenschutzmittel hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg festgestellt, dass der Widerspruch gegen die Befristung der Zulassung kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung hat. Die Dauer der aufschiebenden Wirkung besteht längstens bis ein Jahr nach Ablauf der Wirkstoffgenehmigung....
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