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Kälberexport: Beschwerde des Veterinäramts unzulässig

VGH bestätigt Urteil

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die Beschwerde einer Veterinärbehörde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen als unzulässig verworfen. Das gab die KälberKontorSüd GmbH (KKS), ein Tochterunternehmen der Viehzentrale Südwest GmbH, in einer Pressemitteilung bekannt.
Veröffentlicht am
Lange Kälbertransporte sorgen für Diskussionen. In Baden-Württemberg unterliegt eine Veterinärbehörde beim Rechtsstreit mit der Viehzentrale.
Lange Kälbertransporte sorgen für Diskussionen. In Baden-Württemberg unterliegt eine Veterinärbehörde beim Rechtsstreit mit der Viehzentrale.Foto: Borlinghaus
Durch den am 9. Dezember 2019 ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen wurde das zuständige Veterinäramt zur Abfertigung eines Kälbertransportes nach Spanien verpflichtet. Dagegen hatte das Veterinäramt Beschwerde eingelegt. Zu Unrecht, wie nun der VGH in Mannheim in seinem Urteil vom 6. Februar 2020 feststellte. Geklagt hatte die KälberKontorSüd GmbH (KKS), die die Weigerung der Behörde, Exporte von nicht abgesetzten Kälbern über eine Transportdauer von mehr als acht Stunden abzufertigen, als nicht durch die aktuell gültige Tierschutztransportverordnung EG 1/2005 gedeckt sah. E ine Einschätzung, die durch die Gerichte nun rechtskräftig bestätigt wird. Der KälberKontorSüd GmbH sei es damit gelungen, für die...
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