AFP-Förderung über die LPR
Die Agrarinvestitionsförderung über die LPR bietet gute Möglichkeiten, um bestehende Geschäftsfelder auf ein solides Fundament zu stellen und neue zu erschließen.
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Die Landschaftspflegerichtline (LPR) wurde 1983 als zentrales Förderinstrument des Naturschutzes eingeführt und seither st etig angepasst. So können seit 2015 auch Investitionen von kleinen landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen der LPR gefördert werden. Dies erfolgt über den Förderteil D1, welcher auch umgangssprachlich als „kleines AFP" bezeichnet wird. Grund für das Auflegen des Förderteils D1 war die Tatsache, dass kleinen landwirtschaftlichen Betrieben der Zugang zur Investitionsförderung aufgrund der Anforderungen meist verwehrt war (Tabelle 1). Doch wie groß dürfen diese kleinen Betriebe eigentlich sein? Die maximale Betriebsgröße wird über den sogenannten Standardoutput bestimmt. Der Standardoutput ist der standardisierte...
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