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Katastrophenfall im Freistaat – Standorte bleiben geöffnet

BayWa in Bayern

Veröffentlicht am
Im Kampf gegen das Coronavirus rief die bayerische Staatsregierung am Montag dieser Woche im Freistaat den Katastrophenfall aus. Deshalb werden unter anderem alle Ladengeschäfte des Einzelhandels geschlossen. Ausgenommen sind Geschäfte des Alltagsbedarfs: Lebensmittel- und Getränkehandel, Banken, Apotheken, Drogerien, Bau- und Gartenmärkte, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Post, Tierbedarf, Tankstellen, KfZ-Werkstätten, Reinigungen und Onlinehandel. Von den Schließungen ist die BayWa AG nicht betroffen. Die Agrar-, Agrartechnik-, Baustoff- und Tankstellenbetriebe bleiben zu den gewohnten Öffnungszeiten ebenso offen wie die Standorte zur Versorgung mit Brenn- und Schmierstoffen.
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