180-Tage-Regelung bleibt
Kurzfristige Beschäftigung
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Weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften wird es vorerst nicht geben. Der Koalitionsausschuss hat in der vergangenen Woche keine diesbezüglichen Beschlüsse gefasst. Damit bleibt es unter anderem bei der geltenden Frist von 115 Tagen für die kurzfristige und somit sozialversicherungsfreie Beschäftigung. Bundesagrarministerin Julia Klöckner hatte vorgeschlagen, die Frist auf 180 Tage anzuheben. Keinen Widerhall fand zudem die Forderung aus der Landwirtschaft, die Hinzuverdienstgrenzen für Kurzarbeiter weiter anzuheben. Zwar beschloss der Koalitionsausschuss, ab 1. Mai bis 31. Dezember die bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des...
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