Bundestag passt EEG an
Fristen verlängert
- Veröffentlicht am
Um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern, hat der Bundestag im Eiltempo Fristverlängerungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Mit dem „Corona-EEG" sollen Lieferengpässe und Störungen im betrieblichen Ablauf von Erneuerbare-Energien-Anlagen entschärft werden. Unter anderem legt das Gesetz fest, dass Nachweise zur Antragstellung im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung bis zum 30. November 2020 nachgereicht werden können. Die Frist bei der Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen wurde um acht Monate bis zum 31. Juli 2021 verlängert. Zugleich werden die Fristen für den Bau bezuschlagter Erneuerbarer-Energien-Anlagen um sechs Monate verlängert. Eine sechsmonatige Verlängerung wird auch zur Einhaltung von...
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.