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Einfluss auf Cross Compliance

DüV und Förderung

Veröffentlicht am
Die am 1. Mai in Kraft getretene neue Düngeverordnung (DüV) zur der Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie hat Auswirkungen auf die Cross-Compliance-Regelungen im Rahmen der EU-Agrarförderung. Ihre Einhaltung wird bei den Cross-Compliance-Kontrollen überprüft. Die neue DüV verzichtet auf einen betrieblichen Nährstoffvergleich für Stickstoff, demzufolge entfällt eine entsprechende Bewertung. Dafür besteht nunmehr aber eine Aufzeichnungspflicht über die erfolgten Düngungsmaßnahmen, auch bei Weidehaltung. → www.bwagrar.de , Webcode 6606269
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