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nachbau melden

Veröffentlicht am
Frist. Die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2019/Frühjahr 2020 endet am 30. Juni 2020. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirte, ihre Nachbauauskunft fristgerecht einzureichen. Unter www.stv-bonn.de kann die Nachbauerklärung auch online eingereicht werden.
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