Steuererleichterungen
Zinslose Stundung
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Für Unternehmen gibt es steuerliche Erleichterungen, wenn sie wegen der Corona-Pandemie in eine wirtschaftlich schwierige Situation geraten sind. Sie können unter Darlegung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse Anträge auf Anpassung der Vorauszahlung für Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen. Unter den gleichen Bedingungen können Steuerpflichtige, die Nachzahlungen bei Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer zu leisten haben, eine zinslose Stundung beantragen. Außerdem können betroffene Unternehmen bei der Stadt oder Gemeinde eine Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen beantragen.
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