Brüssel bringt Gelder auf den Weg
Hilfe für den Wald
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Bund und Länder haben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) rund 800 Millionen Euro bis 2023 bereitgestellt, um den privaten und kommunalen Waldeigentümern zu helfen, die Schäden zu bewältigen und klimastabile Mischwälder zu entwickeln. Die Europäische Kommission hat nun die entsprechende Förderrichtlinie genehmigt. Damit ist der Weg frei, die Gelder auch außerhalb der sogenannten De-minimis-Regel Verordnung, die Hilfen auf 200.000 Euro in drei Jahren begrenzt, zu bewilligen. „Eine gute Nachricht für die Erwerbsforstwirtschaft", so Bundeswaldministerin Klöckner. „Uns ist es gelungen, in kurzer Zeit die Kommission zu überzeugen, dass der Wald und die nachhaltige Waldwirtschaft...
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