3 Fragen an Jörg Messner
Neue Konzepte gefragt
Jörg Messner ist Biogas-Spezialberater am Landwirtschaftlichen Zentrum Baden-Württemberg in Aulendorf (LAZBW).
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BWagrar: Für welche Biogasanlagen ist ein AwSV-Gutachten erforderlich? Messner: Neu in der AwSV ist, dass alle Anlagen alle fünf Jahre von einem Sachverständigen zu überprüfen sind. Trotz einer Übergangsfrist (bis zu 10 Jahre), kann die Prüfung auch jederzeit von der zuständigen Behörde angeordnet werden, insbesondere wenn der Verdacht auf Gewässerverunreinigung besteht. Verlangt die Behörde Anpassungsmaßnahmen an das neue Recht, müssen diese laut AwSV angemessen sein und dürfen nicht zu einer Stilllegung der Anlage führen oder einer Neuerrichtung gleichkommen. BWagrar: Was wird beim Rückbau wichtig? Messner: Frühzeitig Geld dafür zurücklegen. Vor dem Rückbau gilt es, Alternativen zu prüfen und eine Umnutzung mit der Genehmigungsbehörde...
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