Ökologische Vorrangflächen
Bundesrat ändert Verordnung zur Nutzung von Vorrangflächen
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Der Bundesrat hat am Freitag Änderungen in der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung sowie in der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung zugestimmt. Konkret werden die Länder damit ermächtigt, allgemein oder im Einzelfall Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel auszuweisen. In diesen Gebieten können die Landwirte dann Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke – die bei Beantragung der Direktzahlungen als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen wurden – für Futterzwecke (Schnittnutzung und Beweidung) nutzen. Auch in diesem Jahr sind bundesweit Gebiete von Trockenheit geprägt. Dadurch fiel die Futtererzeugung in vielen Regionen erneut unterdurchschnittlich aus. In manchen Regionen müssen die Betriebe bereits auf ihre...
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