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Entwurf zum Landesgrundsteuergesetz

Ertragswert und Grundsteuer

Baden-Württemberg will bei der Erhebung der Grundsteuer A für die Land- und Forstwirtschaft auch künftig das sogenannte Ertragswertverfahren anwenden. Das geht aus dem Entwurf zum Landesgrundsteuergesetz hervor, den der Ministerrat in Stuttgart jetzt beschlossen hat.
Veröffentlicht am
Demnach will das Land seine ab 2025 geltende Neuregelung zur Grundsteuer A an das Bundesgesetz anlehnen, demzufolge bei diesem Steuertyp in Deutschland das bereits bisher praktizierte Ertragswertverfahren genutzt wird. Als Neuerung gegenüber der bisherigen Regelung soll es dann gemäß dem Bundesgesetz aber Zuschläge für Tierhaltungen und Sonderkulturen geben. Daneben sollen Wohngebäude auf land-und forstwirtschaftlichen Flächen dem Grundvermögen zugeordnet werden, so dass die Grundsteuer B anfällt. Für diese will Baden-Württemberg dem nun beschlossenen Gesetzentwurf zufolge künftig eine Bewertung nach dem Prinzip der Bodenwertsteuer einführen. Dazu würden nur die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert benötigt. Der Bodenrichtwert werde...
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