Richtlinie überarbeitet
Neues zur Schutzausrüstung
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Die BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" wurde überarbeitet, um neue oder geänderte Normen aufzunehmen: Neu ist zum Beispiel, dass Arbeitskleidung aus Mischgewebe nur noch ein Stoffgewicht > 245 g/m² haben muss und in Verbindung mit einer Ärmelschürze den Schutzanzug (Pflanzenschutz) ersetzen kann. Bügelbrillen sind ungeeignet als Schutz vor Spritzern, Tropfen oder Aerosolen. Ein Schutz der Augen ist nur durch Korbbrillen oder Gesichtsschutzschilde gewährleistet. Für den Atemschutz sind neben partikelfiltrierenden Halbmasken nun auch Atemschutzhauben und -helme konkret benannt. Für den Fußschutz gibt es jetzt ausführlichere Beschreibungen der Anforderungen an Sicherheitsschuhe und...
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