Änderungen ab Jahresmitte
Milch-Güteverordnung überarbeitet
- Veröffentlicht am
Aufgrund des technologischen Fortschritts und sich ändernder Qualitätsanforderungen wird die Milch-Güteverordnung (MilchGüV) aus dem Jahr 1980 durch die neue Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch (RohmilchGütV) ersetzt. Die neuen Regelungen treten nach einer Übergangszeit von sechs Monaten im kommenden Sommer in Kraft. Die neue Verordnung führt prinzipiell die bisherigen Elemente des bewährten Güterechts weiter, in dem die Qualitätsanforderungen und Prüfverfahren der Rohmilch sowie deren Rolle bei der Bezahlung geregelt sind. Neu ist, dass die Umsetzung des Rohmilchgüterechts nun bundeseinheitlich erfolgen wird. Eine stärkere Bedeutung als bisher erhält künftig die Prüfung auf Hemmstoffe, die durch Antibiotika-Behandlungen der...
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