Verwaltungsvorschrift zur Förderung in Kraft
Schlachtung nach Tierwohl-Kriterien
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Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat die Verwaltungsvorschrift für die Förderung von regionalen Schlachthöfen bei Investitionen in eine Schlachtung nach Tierwohl-Kriterien in Kraft gesetzt. Das Landesförderprogramm für mehr Tierwohl an regionalen Schlachthöfen und die Förderung von teilmobilen Anlagen für eine hofnahe Schlachtung, ist seit dem 25. Februar 2021 in Kraft. Mit dem Landesprogramm können regionale Schlachthöfe, Metzgereibetriebe mit eigener Schlachtung und Erzeugerzusammenschlüsse für an Tierwohlkriterien ausgerichteten Investitionen, mit einer Förderung in Höhe von bis zu 40 Prozent unterstützt werden. Darunter fallen von Schlachtunternehmen oder Erzeugerzusammenschlüssen getätigte...
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