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Neue Gebietskulisse

Der Prozess zur Neuabgrenzung und Förderung benachteiligter Gebiete mit Aufnahme der „spezifisch benachteiligten Gebiete" ist abgeschlossen. Hierfür kann im Gemeinsamen Antrag die Ausgleichszulage beantragt werden.
Veröffentlicht am
Ein Gebiet mit erheblichen naturbedingten Nachteilen auf der Schwäbischen Alb. Das Bild zeigt ein Feld mit Blühmischung vor Wacholderheiden im Kreis Reutlingen.
Ein Gebiet mit erheblichen naturbedingten Nachteilen auf der Schwäbischen Alb. Das Bild zeigt ein Feld mit Blühmischung vor Wacholderheiden im Kreis Reutlingen.Borlinghaus
Autor Das Förderprogramm „Ausgleichszulage Landwirtschaft" ist Teil des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III), der für einen Übergangszeitraum bis Ende 2022 verlängert wird. Das Programm stützt sich auf sogenannte Kulissen, die Grundlage für die Berechnung der Ausgleichsleistungen sind. Nur landwirtschaftlich genutzte Flächen (LF), die in diesen Kulissen liegen, sind auch förderfähig. Neben denBerggebieten und den Gebietenmit naturbedingten Nachteilen ist die Ausweisung einer dritten Gebietskulisse, den„Gebieten mit spezifischen Benachteiligungen", möglich. Die Neuabgrenzung der Gebietskulisse für Gebiete mit naturbedingten Nachteilen und die daraus erforderlichen kleinen Anpassungen der...
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