Nitratgebiete und eutrophierte Gebiete nach bundeseinheitlichen Vorgaben ausgewiesen
FAZIT
Ausweisung der roten" und gelben" Gebiete in Baden-Württemberg
Seit dem 31. Dezember 2020 ist die neu erlassene Verordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete) in Kraft. Ein Autorenteam von Landwirtschafts- und Umweltministerium erklärt die Hintergründe der Ausweisung der Nitrat belasteten (roten") und eutrophierten (gelben") Gebiete.
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Nach der erneuten Änderung der Düngeverordnung (DüV) aufgrund des Nitraturteils des Europäischen Gerichtshofs musste die Verordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete) neu erlassen werden. Sie ist am 31. Dezember 2020 in Kraft getreten. Damit werden die neuen Vorgaben der Düngeverordnung zum Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen und zum Schutz von Fließgewässern umgesetzt. In der Düngeverordnung wird in § 13a vorgegeben, dass die Landesregierungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat und Phosphat, nitratbelastete (sogenannte rote Gebiete oder Nitratgebiete) und eutrophierte Gebiete (sogenannte gelbe Gebiete)...
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