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Osterbuchungen brechen weg

Veröffentlicht am
Für die Anbieter von Urlaub auf dem Bauerhof wäre es der „Super-Gau" gewesen, wenn die erste Fassung der Corona-Verordnung der Landesregierung in Kraft getreten wäre, berichtet Constanze Bröhmer, Geschäftsführerin der Landesarbeitsgemeinschaft Urlaub auf dem Bauernhof in Baden-Württemberg. Dann nämlich wäre die Beherbergung in den rund 550 Betrieben zu touristischen Zwecken bis zum 15. Juni 2020 untersagt gewesen. Das hätte die Oster- und die Pfingstferien betroffen. Urlaubshöfe hätten bis dahin alle Buchungen für ihre rund 1800 Ferienwohnungen absagen und kostenlos stornieren müssen. Die LAG, mit ihrer 1. Vorsitzenden Edeltraud Brunner, hat sich sofort unermüdlich mit Gesprächen und Schreiben an Landtagsabgeordnete, Tourismusminister...
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