Ohne Abschluss kein gültiger FIONA-Vorantrag
FAKT-Vorantrag bis 15. Dezember stellen
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Zur Ermittlung des Finanzmittelbedarfs für FAKT 2021 sollte von allen FAKT-Antragstellern bis 15. Dezember ein Vorantrag gestellt werden. Daran erinnert jetzt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. In dem Vorantrag erklären die Antragsteller, ob sie den bisherigen mindestens fünfjährigen Verpflichtungsumfang beibehalten beziehungsweise um ein weiteres Jahr verlängern wollen, diesen erweitern möchten oder beabsichtigt ist, in weitere FAKT-Maßnahmen neu einzusteigen. Dies betrifft insbesondere auch die Tierwohlmaßnahmen, die eine nur einjährige Verpflichtungslaufzeit haben. Wichtig: Der Vorantrag ist zwingend spätestens am 15. Dezember 2020 abzuschließen, ansonsten liegt kein gültiger Vorantrag in FIONA...
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