Pflanzenschutzmittel
1000 Punkte sind beim Transport das Limit
- Veröffentlicht am
Für Pflanzenschutzmittel, die als Gefahrstoffe eingestuft sind, gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsrechts. Diese Ausnahmen gelten für den Transport von kleinen Mengen an Pflanzenschutzmitteln: 1. Grundsätzlich richten sich gefahrgutrechtliche Anforderungen nur an solche Transporte mit Fahrzeugen, die bauartbedingt schneller als 25 km/h fahren können. Für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h gelten diese nicht. 2. Nach dem „Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße" (ADR) ist der Transport von Pflanzenschutzmitteln vom Händler zum eigenen landwirtschaftlichen Betrieb für den direkten Verbrauch von Gefahrgutvorschriften...
BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
BWagrar Schwäbischer Bauer Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.
