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Zahlreiche Auflagen beim Bau von Fahrsilos und Güllegruben

Bei der Anlagenverordnung klemmts noch

Vor fast vier Jahren ist die neue Anlagenverordnung AwSV in Kraft getreten. Der Bau von Fahrsilos und Güllegruben muss seither nach bundeseinheitlichen Vorgaben erfolgen, die in Technischen Regelwerken näher erläutert sind. Doch die Vorschriften lassen sich nicht so einfach in die Praxis umsetzen. Auch mangelt es noch an zugelassenen Baustoffen. Anlass für die Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Ländliches Bauwesen (ALB) in Baden-Württemberg, dies in einer Online-Veranstaltung aufzugreifen.
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Mit der seit dem Jahr 2017 gültigen Anlagenverordnung AwSV ist der Bau von Fahrsilos deutlich aufwendiger und vor allem teurer geworden.
Mit der seit dem Jahr 2017 gültigen Anlagenverordnung AwSV ist der Bau von Fahrsilos deutlich aufwendiger und vor allem teurer geworden.Foto: Werner-Gnann
Anlagen wie Güllegruben oder Fahrsilos müssen funktional sein und gleichzeitig den Belangen des Umweltschutzes genügen", umriss ALB-Vorsitzender Professor Dr. Wilhelm Pflanz einleitend den Spagat, den die neuen rechtlichen Vorgaben zum Bau von JGS-Anlagen (Jauche, Gülle, Sickersaft) zu überwinden haben. Keine einfache Übung, wie sich in den Vorträgen zeigen sollte und wie der Unmut unter Baufirmen und landwirtschaftlichen Betrieben in der Vergangenheit bereits belegt hat, zumal damit die Baukosten in die Höhe geschnellt sind. Dr. Hans-Jörg Nußbaum vom LAZBW Aulendorf mahnte trotz alledem an, regelkonform zu bauen, um das Risiko der Verschmutzung von Grund- und Oberflächenwasser zu verringern. Nicht überall war vor Inkrafttreten der...
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