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Neonikotinoide

EuGH bestätigt Beschränkung

Veröffentlicht am
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die 2013 von der Europäischen Kommission erlassenen Anwendungsbeschränkungen für die neonikotinoiden Insektizide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid ein weiteres Mal bestätigt. Die Luxemburger Richter entschieden am 6. Mai, die Rechtsmittel gegen das entsprechende erste Urteil zurückzuweisen. Syngenta und Bayer CropScience hatten 2013 gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission, den Einsatz der neonikotinoiden Wirkstoffe zu beschränken, Klage in Luxemburg eingereicht. Der EuGH hatte die Klage im Mai 2018 in vollem Umfang abgewiesen; dagegen hatten die Bayer AG und Bayer CropScience Rechtsmittel eingelegt. Auch der britische Bauernverband und der britische Verband der...
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