Notfallzulassung in Kartoffeln
Garaus für Krabbler
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für NeemAzal-T/S (Wirkstoff: Azadirachtin) die Zulassung nach Artikel 53 zur Bekämpfung der Larven des Kartoffelkäfers in Kartoffeln im ökologischen Landbau für zwei weitere Anwendungen vom 18. Mai bis zum 14. September 2021 befristet für 120 Tage erteilt. Insgesamt sind somit maximal vier Anwendungen mit 2,5 l/ha im Abstand von mindestens sieben Tagen möglich. Die Wartezeit bei Anwendung des Mittels beträgt vier Tage.
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