Sozialversicherungsfrei arbeiten
102-Tage-Regelung
- Veröffentlicht am
Zum 1. Juni trat die 102-Tage-Regelung zur geringfügigen sozialversicherungsfreien Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in Kraft. Diese Regelung gilt befristet bis zum 31. Oktober 2021.
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