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Metalaxyl-M

Zulassung widerrufen

Veröffentlicht am
Die Beizung mit Metalaxyl-M für die Aussaat im Freiland ist ab 1. Juni 2021 nicht mehr zulässig. Bei der Erneuerung der Genehmigung für Metalaxyl-M hat die Europäische Kommission die Aussaat von behandeltem Saatgut eingeschränkt. Ab dem 1. Juni 2021 darf mit Metalaxyl-M behandeltes Saatgut nur noch im Gewächshaus ausgesät werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat deshalb mit Wirkung ab 1. Juni 2021 für Maxim Quattro, Maxim XL (nur die Freiland-Anwendungen), Vibrance SB und WAKIL XL das Ruhen der Zulassung angeordnet. Die Zulassung von Vibrance XL wurde zum 31. Mai 2021 widerrufen. Es gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen. | Dr. Friedrich Merz, Regierungspräsidium Stuttgart
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