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Veröffentlicht am
Verkauf ab Hof Wir verkaufen vor dem Haus vorwiegend Produkte aus unserem Garten, wie Kartoffeln und Gemüse, an Vorbeifahrende. Brauchen wir dafür eine Genehmigung? R. N.in B. Zunächst ist zu bemerken, dass es hierbei nicht um eine Genehmigung oder Erlaubnis geht, sondern um eine Gewebeanmeldung. Sie ist allerdings nicht erforderlich, wenn es sich beim Verkauf um Produkte der landwirtschaftlichen Urproduktion handelt. Dazu zählen etwa rohes Obst und Gemüse, Kartoffeln, Blumen oder Kräuter aus dem eigenen Garten. Der Verkauf solcher Produkte ist ohne Gewerbeanmeldung möglich. „Auch die erste Bearbeitungsstufe ist noch Urproduktion", weiß Michaela Rassat, Juristin der Ergo Rechtsschutz Leistungs GmbH. Hier werde es aber schon schwieriger....
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