Erhalt des Artenreichtums ist oberstes Ziel
Schutz von FFH-Mähwiesen
Um FFH-Mähwiesen zu bewirtschaften, braucht es Wissen und Begeisterung für die bunte Blumenvielfalt. Zur Bewirtschaftung gibt es zwar Empfehlungen, aber keine konkreten Vorgaben. Allerdings gilt das Verschlechterungsverbot. Danach sind die Landwirte verpflichtet, die für den Lebensraum typischen Pflanzenarten zu erhalten. Worauf es dabei ankommt, wird in einer Beitragsserie aufgegriffen. Im ersten Teil geht es um Entstehung, Erfassung und Überwachung von FFH-Mähwiesen und welche Folgen eine Bestandsveränderung hat.
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Als FFH-Mähwiesen werden Wiesen bezeichnet, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der Europäischen Union geschützt sind. Diese Naturschutz-Richtlinie aus dem Jahr 1992 hat zum Ziel, wildlebende Tier- und Pflanzenarten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Auf der Liste der zu schützenden Lebensraumtypen stehen auch die beiden Lebensraumtypen Magere Flachland-Mähwiese und die Berg-Mähwiese. Merkmale von FFH-Mähwiesen Wie erkenne ich eine FFH-Mähwiese? Vereinfacht gesagt: an ihrer Artenzusammensetzung, ihrem Artenreichtum und ihrer Struktur. Es sind in der Regel artenreiche und blumenbunte Wiesen. Ober- und Untergräser sowie Kräuter stehen in einem ausgewogenen...
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