Strengere Regeln beim Verkauf von Biozidprodukten
Neue Pflichten
- Veröffentlicht am
Künftig gelten beim Verkauf von Biozidprodukten an Privathaushalte deutlich strengere Regelungen. Der Bundesrat stimmte vergangene Woche einer entsprechenden Verordnung zu. Zu den zentralen Änderungen gehören weitere Melde- und Informationspflichten für die Hersteller, Einführer oder Anwender von Biozidprodukten. Zudem gilt künftig ein Verbot der Selbstbedienung beim Verkauf beziehungsweise der Abgabe bestimmter Biozidprodukte. Darunter fallen Schädlingsbekämpfungsmittel gegen Nagetiere wie Mäuse und Ratten, Insekten sowie Spinnen- und Schalentiere. Außerdem gibt es künftig eine Beratungspflicht bei der Abgabe bestimmter Biozidprodukte, die auch durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden muss. Dabei ist die Sachkundepflicht...
BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
BWagrar Schwäbischer Bauer Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.
