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Strengere Regeln beim Verkauf von Biozidprodukten

Neue Pflichten

Veröffentlicht am
Künftig gelten beim Verkauf von Biozidprodukten an Privathaushalte deutlich strengere Regelungen. Der Bundesrat stimmte vergangene Woche einer entsprechenden Verordnung zu. Zu den zentralen Änderungen gehören weitere Melde- und Informationspflichten für die Hersteller, Einführer oder Anwender von Biozidprodukten. Zudem gilt künftig ein Verbot der Selbstbedienung beim Verkauf beziehungsweise der Abgabe bestimmter Biozidprodukte. Darunter fallen Schädlingsbekämpfungsmittel gegen Nagetiere wie Mäuse und Ratten, Insekten sowie Spinnen- und Schalentiere. Außerdem gibt es künftig eine Beratungspflicht bei der Abgabe bestimmter Biozidprodukte, die auch durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden muss. Dabei ist die Sachkundepflicht...
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